DIE KANZLEI
DIE KANZLEI
Medizinrecht, Krankenanstaltenrecht und Arzthaftungsrecht – für diese Tätigkeitsschwerpunkte wurde die Kanzlei vor mehr als 40 Jahren von Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhard Pitzl gegründet. Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerhard W. Huber, LL.M. PM.ME trat 1995 als Partner ein. Seit 2015 verstärkt Dr. Jakob Dietrich das Team, der seit 2022 Rechtsanwalt und Partner ist.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt seit jeher in der Beratung und Vertretung von bettenführenden Krankenanstalten, Ambulatorien, Einzel- und Gruppenpraxen, Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen und der Menschen, die in diesen Einrichtungen tätig sind. In diesem Bereich werden daher ausschließlich Mandate von und für Träger und Mitarbeiter von Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen übernommen.
Medizin-Recht-Ethik stehen im untrennbaren Zusammenhang. Um neue medizinische Handlungsmöglichkeiten im gesellschaftlichen Wertepluralismus beurteilen und eröffnen zu können, braucht Medizinrecht eine medizinisch-ethische Fundierung, welche die Kanzlei aufweist.
Die Kanzlei bietet medizinrechtliche Expertise auf höchstem Niveau mit jahrzehntelanger Erfahrung und Vernetzung in diesem Spezialgebiet.
Regelmäßige Vertretung in Strafsachen gehört zum Leistungsspektrum der Kanzlei. Außerdem verhandelt und erarbeitet sie seit Jahrzehnten Kollektivverträge im Gesundheitsbereich und berät und vertritt zahlreiche Institutionen außergerichtlich und gerichtlich in arbeitsrechtlichen Belangen.
Seit der Gründung der Kanzlei gehören medizinrechtliche Publikationen sowie Lehr- und Vortragstätigkeiten zum Aufgabengebiet der in der Kanzlei tätigen Juristen.