Die
Anwaltskanzlei wurde 1982 durch Prof. Dr. Eckhard Pitzl
mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht,
Arzthaftungs- und Krankenanstaltenrecht gegründet.
Im Jahr 1995 trat
Dr. Gerhard W. Huber LL.M. in die Kanzlei als
Partner ein. Die Anwaltskanzlei ist ständig
mit der Regulierung von Arzthaftungsansprüchen
befaßt.
Sowohl die Anwaltspartnerschaft als auch ihre
Partner sind eingetragene Treuhänder.